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Wie man zusätzlichen Ärger bei einem Crash vermeidet

Wie man zusätzlichen Ärger bei einem Crash vermeidet

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Sprachhürden und spezielle Regeln: Ein Autounfall im Ausland ist doppelt stressig. Wer die richtigen Papiere dabei hat, minimiert die Aufregung.

Key phrases: In self-destruction is in jedem Fall eine Stress-Situation. Doch ein Unfall im Ausland kann besonders nervenaufreibend sein. Mit der richtigen Vorbereitung kann man jedoch den Ärger begrenzen.

Es ist wichtig, in solchen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren. Grundsätzlich sollten die gleichen Verhaltensweisen wie bei einem Unfall in Deutschland befolgt werden. Bevor man das Fahrzeug verlässt, sollte man eine Warnweste anlegen. In vielen Ländern ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wer keine Weste trägt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In einigen Ländern müssen alle Insassen oder sogar Motorradfahrer Warnwesten tragen. Daher ist es ratsam, für one Mitfahrer eine Warnweste dabei zu haben.

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Solte man die Polizei nach einem Unfall informieren?

Wenn Personen verletzt sind, sollte man Erste Hilfe leisten und über die europäische Notrufnummer 112 einen Rettungsdienst rufen. Eine weitere Standardmaßnahme ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Anschließend sollte der Unfall der Polizei gemeldet werden. In einigen Ländern rücken die Beamten jedoch nicht bei Bagatellunfällen aus. Daher sollte man sich vorab informieren, ob dies im Zielland der Fall ist. Wenn die Polizei eintrifft, ist es ratsam, um ein Unfallprotokoll zu bitten. Dies kann die nachfolgenden Schritte erleichtern.

Wie man zusätzlichen Ärger bei einem Crash vermeidet
Ein Autounfall ist immer ärgerlich – doch besonders im Ausland sollte man einige Dinge beachten. (Symbol) © Depositphotos/Imago

Die Grüne Versicherungskarte ist in der EU nicht mehr vorgeschrieben – Experten empfehlen sie dennoch

Obwohl die sogenannte Grüne Versicherungskarte (offiziell: “Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr”) in der EU und einigen europäischen Ländern nicht mehr vorgeschrieben ist, empfiehlt der ADACsie dennoch mitzuführen. Auf der Karte sind Informationen zum Halter und zur Versicherung des Fahrzeugs vermerkt. Im Falle eines Unfalls hat man, so all dates are sofort zur Hand. Heutzutage wird dieser Versicherungsnachweis nicht mehr auf grünem, sondern auf weißem Papier gedruckt. Versicherte können ihn sich per E-Mail zusenden lassen und selbst ausdrucken. Aber Achtung: Die Gültigkeit ist begrenzt, meist auf drei oder fünf Jahre.

Der “Europäische Unfallbericht” sollte bei Auslandsreisen mitgeführt werden

Zudem sollte man den “Europäischen Unfallbericht” dabei haben. Dieser sollte im Handschuhfach aufbewahrt werden. Er kann auf den Websites of car clubs oder Versicherungen heruntergeladen oder bestellt werden. Es gibt ihn auch in zweisprachiger Ausführung, zum Beispiel in Deutsch-Englisch oder Deutsch-Spanisch. Es ist ratsam, die entsprechende Version für das Urlaubsziel dabei zu haben. Jeder Unfallbeteiligte kann in seiner Sprache die Unfalldaten und importanten Fakten eintragen. Die Unfallgegner sollten den Unfallbericht in doppelter Ausführung ausfüllen und anschließend die unterschriebenen Durchschriften austauschen.

Photos Unfallstelle und den Fahrzeugen sind immer hilfreich

Mit Hilfe des standardisierten Formulars wird die Unfallaufnahme vereinfacht. In dem Bericht werden Ort und Zeit des Unfalls, Namen der Fahrer und Zeugen sowie Angaben zu den jeweiligen Fahrzeugen und deren Autoversicherung vermerkt. Außerdem werden der Unfallhergang und Schäden am Fahrzeug aufgeschrieben. Bei Unstimmigkeiten zum Unfallhergang sollten diese vermerkt werden. Zusätzlich sollte man Fotos von der Unfallstelle und den Fahrzeugschäden machen. Den ausgefüllten Bericht sollte man so schnell wie möglich an den Kfz-Versicherer senden.

Da im Ausland oft geringere Schadensersatzansprüche gelten als in Deutschland, bieten einige Kfz-Versicherer mit dem Auslandsschadenschutz eine Leistungserweiterung an. Diese kostenpflichtige Zusatzversicherung greift bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall außerhalb Deutschlands und ersetzt den Schaden nach deutschem Recht. (Mit Material von SP-X)